Der Beitrag stellt ausführlich und vertiefend die Gesetzesneuerungen auf Bundes- und Länderebene im Zusammenhang mit der dauerhaften Einführung von Video- und Telefonkonferenztechnik bei der Durchführung von Personalratssitzungen dar. Er liefert zudem vielfältige praxisrelevante Hinweise zum Einsatz digitaler Video- und Konferenztechnik. Der Fokus wird dabei besonders auf die Aufgaben des Personalratsvorsitzenden im Zusammenhang mit der Anberaumung und Leitung von Personalratssitzungen unter Anwendung von Video- und Telefonkonferenztechnik gerichtet.
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