Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 16.7.2020 – 5 P 8/19 – in grundlegender Form mit der personalvertretungsrechtlichen Stellung des Geschäftsführers eines Jobcenters befasst, ohne hierbei die Funktion des Dienststellenleiters hinreichend zu würdigen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit der Entscheidung auseinander, erörtert die Wechselwirkungen von §§ 44b ff. SGB II zu den Regelungen des BPersVG und setzt sich mit der Frage nach der Fortführung der bisherigen Rechtsprechung auseinander.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.07.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-24 |
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