Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder enthalten keine Vorschriften zu den Rechtsfolgen verfahrensfehlerhaft ergangener Personalratsbeschlüsse. Ob ein bestimmter Verfahrensfehler zur Nichtigkeit führt oder nur Rechtswidrigkeit zur Folge hat, bleibt im Dunkeln. Das BVerwG schließt diese Regelungslücke durch einen Rückgriff auf allgemeine verfassungsrechtliche Verfahrensgrundsätze. Der Beitrag unterzieht diese Rechtsprechung einer kritischen Würdigung und beleuchtet alternative Lösungswege.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.