Die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder enthalten keine Vorschriften zu den Rechtsfolgen verfahrensfehlerhaft ergangener Personalratsbeschlüsse. Ob ein bestimmter Verfahrensfehler zur Nichtigkeit führt oder nur Rechtswidrigkeit zur Folge hat, bleibt im Dunkeln. Das BVerwG schließt diese Regelungslücke durch einen Rückgriff auf allgemeine verfassungsrechtliche Verfahrensgrundsätze. Der Beitrag unterzieht diese Rechtsprechung einer kritischen Würdigung und beleuchtet alternative Lösungswege.
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