Durch das „Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ vom 20.12.2023, das am 1.4.2024 in Kraft tritt, ist insbesondere das Bundesdisziplinargesetz (BDG) erheblich umgestaltet worden. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen dar und würdigt diese kritisch; dabei wird auch beleuchtet, inwieweit den erfolgten Neuerungen Vorbildcharakter für den Landes(reform)gesetzgeber beizumessen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2024.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-22 |
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