Während einzelne Arbeitsbedingungen tarifvertraglich, vertraglich oder gesetzlich vorgegeben sind, gibt es doch weitere am Arbeitsplatz auftretende Besonderheiten der Arbeitsumwelt, die vom Dienstherrn zwar vorgegeben sind und nicht nur für das Arbeitsplatzklima, sondern auch für den Erfolg der Tätigkeit wichtig sein können, ohne eine derartige Sicherung zu haben. Wenn sie auch einer Mitbestimmung oder Mitwirkung der Personalvertretung nicht unterliegen, sollte dafür aber wegen ihrer allgemeinen Bedeutung für den Dienstherrn und für die Beschäftigten trotzdem eine Beteiligung der Personalvertretung möglich sein.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-04-24 |
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