Die organisatorische Maßnahme der Bewertung von Beamten-Dienstposten ist das „Rückgrat der Bezahlung im öffentlichen Dienst“. Eine leistungsgerechte, aufgabenbezogene Bezahlung der Beamten ist die Voraussetzung dafür, dass die öffentliche Verwaltung weitgehend frei bleibt von Frustration, Demotivation, innerer Kündigung oder Gleichgültigkeit ihrer Aufgabenträger und somit der Verwaltungsauftrag, die Dienstleistung für den Bürger, erfüllt werden kann. Die Dienstpostenbewertung ist aber nicht nur für die Verwaltung, sondern auch für den einzelnen Beamten von praktischer Relevanz, da sie die Grundlage für haushalts-, beamten- und besoldungsrechtlichen Entscheidungen des Dienstherrn vor dem Hintergrund des beruflichen Aufstiegs des Beamten bildet. Zudem kann die Wertigkeit des Dienstpostens bei der dienstlichen Beurteilung des Beamten eine Rolle spielen. Mit Hilfe von Dienstpostenbewertungen kann gewährleistet werden, dass auf gleichbewerteten Arbeitsplätzen das gleiche Arbeitsentgelt gezahlt und ein gleichmäßiges, objektives Bezahlungsgefüge zur Anwendung kommen kann.
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