Der Beitrag beschäftigt sich mit dem Interaktionsfeld der Gewerkschaften und legt den Fokus auf das Handeln dieser Interessenvertreter innerhalb der Dienststelle. Er zeichnet dessen legitimierende Rechtsgrundlagen, Inhalt sowie Umfang nach und durchleuchtet hierbei insbesondere die in der Dienststellenverfassung geltende Zusammenwirkensformel, das Zugangsrecht der Gewerkschaften und das Trennungsprinzip zwischen den Aufgaben der Gewerkschaften und der Personalvertretung nach § 2 Abs. 1, 2 und 3 BPersVG und das den Gewerkschaften zustehende Grundrecht der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG. Darauf aufbauend umreißt er dann die sich daraus ergebenden gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten auf Dienststellenebene gerade auch in Abgrenzung zur Tätigkeit der Personalvertretung.
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