Mit der Neufassung des BPersVG vom 9.6.2021 (BGBl. I S. 1614) wurde ein seit 1995 ausstehender Arbeitsauftrag der Justiz kurz vor Ende der 19. Wahlperiode abgeschlossen, wobei der Zeitplan auch damit begründet worden war, die regelmäßigen Personalratswahlen 2020 nicht stören zu wollen. Nun stehen im Mai die regelmäßigen Personalratswahlen 2024 an, ohne dass die Änderungen des BPersVG bisher inhaltlich in der Wahlordnung umgesetzt sind. Damit stören die aus dem Nebeneinander von neuem Gesetz und alter Rechtsverordnung resultierenden Wertungswidersprüche die Arbeit der Wahlvorstände im Zuge auch der regelmäßigen Wahlen 2024.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
schnell informieren: downloaden und lesen
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 6 Seiten € 6,42* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.