Der Beitrag untersucht die Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrolle von dienstlichen Beurteilungen, die sich als Folge einer dynamisch entwickelnden Beurteilungspraxis und einer hierauf antwortenden Rechtsprechung stetig verändern. Betrachtet werden insbesondere die Zulässigkeit der Gleichgewichtung von Einzelmerkmalen, die Rechtsfolgen bei einer uneinheitlichen Gewichtungspraxis sowie die Anforderungen an die Begründungspflicht bei der Absenkung des Gesamturteils durch den Endbeurteiler. Blaupause für die Untersuchung ist ein aktuelles Urteil des BVerwG vom 17.9.2020, abgedruckt in diesem Heft ab S. 96.
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