Eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten in einer Dienststelle beginnt grundsätzlich mit dem Aufstellen eines Personalrats vor Ort. Damit einher gehen zwangsläufig die Fragen, wer zur Stimmenabgabe bei einer Personalratswahl berechtigt ist und wer in den Personalrat gewählt werden darf. Die Wahlberechtigung und Wählbarkeit zum Personalrat sind daher von elementarer Bedeutung für eine erfolgreiche Installierung eines Personalrats. In der Praxis zeigt sich, dass, obwohl in diesem Bereich gesetzliche Regelungen und zahlreiche Rechtsprechung bestehen, hier häufig Fehlerquellen liegen, die nicht selten zu Anfechtungen von Personalratswahlen führen können. Der folgende Beitrag soll eine Übersicht zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit der am häufigsten auf tretenden Personengruppen geben. Dargestellt werden sowohl die rechtlichen Regelungen des Bundes als auch rechtliche Besonderheiten in Landesvertretungsgesetzen, wobei die Regelungen des Bundes als Ausgangspunkt betrachtet werden.
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