Im Zusammenhang mit der 50-Jahr-Feier des Personalvertretungsgesetzes muss auch die Rechtsprechung des im Jahr 1953 gegründeten Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht gewürdigt werden, die auch in der „Personalvertretung“ ihren Niederschlag gefunden hat. Von den ersten Heften an war ein Schwerpunkt der Zeitschrift die Wiedergabe und kritische Würdigung der Entscheidungen des Gerichts zum Personalvertretungsrecht. Dies war keine Einbahnstraße, denn der für das Personalvertretungsrecht zuständige Fachsenat hat seinerseits von den Anregungen und fachkundigen Kritiken der zahlreichen Besprechungen und Artikel der Zeitschrift profitiert. Ein Blick auf die mehr als 50-jährige Rechtsprechung des Gerichts bestätigt, dass die alte Weisheit, dass nichts beständiger ist als der Wandel, und dass alles fließt, nicht nur für das tägliche Leben, sondern auch für das Rechtsleben Gültigkeit hat. So wie die Verfassung nicht abstrakt zeitlos sein kann, sondern von ihrer Anlage her offen für neue Entwicklungen sein muss und daher – auch bei im Wortlaut gleichgebliebenen Verfassungsartikeln – einem stillen Wandel unter liegt, so darf auch die Rechtsprechung nicht starr an einmal festgelegten Grundsätzen kleben, sondern sie muss bei ihren Entscheidungen auch den gewandelten gesellschaftlichen Anschauungen und den geänderten tatsächlichen Verhältnissen angemessen Rechnung tragen. Und an gesellschaftlichen und rechtspolitischen Wandlungen hat es in diesen Jahren nicht gefehlt.
Der Wertewandel und die sog. 68er Bewegung haben zu einem allgemeinen Bewusstseinswandel geführt und auch maßgeblich die Einstellung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu ihrem Dienstherrn geprägt, verbunden mit einem größeren Anspruch auf Mitbestimmung. Die technologische Revolution und die noch nicht abgeschlossene flächendeckende Einführung der IT-Technik in den Verwaltungen stellen an alle Mitarbeiter und nicht zuletzt auch an die Personalvertretungen zunehmend größere Anforderungen. Die stagnierende Wirtschaftsentwicklung, die unvermindert hohe Arbeitslosigkeit, die massive Staatsverschuldung und die damit einhergehende restriktive Haushalts- und Personalpolitik verbunden mit stetigem Stellenabbau und Sparzwängen in allen Bereichen des staatlichen Handelns haben zu einer erheblichen Verschärfung der Arbeitsbedingungen und zu einem erhöhten Konkurrenzdruck unter den Beschäftigten geführt, was auch nicht ohne Einfluss auf das Verhältnis zwischen Personalvertretungen und Dienststellenleitern geblieben ist und was naturgemäß auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden hat.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2005.08.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-08-01 |
Seiten 326 - 339
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