Die meisten Bundesländer sahen sich in den vergangenen Jahren mit der Notwendigkeit konfrontiert, ihren Personalbestand den Haushaltsmöglichkeiten und den Modernisierungsanforderungen der Organisationsstruktur ihres öffentlichen Dienstes anzupassen. Dabei haben sie verschiedene Wege beschritten. Daran sei kurz erinnert (unter I), bevor auf die Berliner Lösung (unter II) und ihre Beurteilung durch die Verwaltungsgerichte (unter III) näher eingegangen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-01 |
Seiten 124 - 126
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