Die Zuständigkeitsabgrenzung unter den Personalräten bei der Anhörung zu Personalmaßnahmen für Soldaten ist seit langem umstritten. Dies liegt an einem recht komplexen Inaneindergreifen von SBG- und BPersVG-Regelungen. Die einschlägigen Regelungen sind auslegungsträchtig. In einem Beschluss vom 25.1.2024 hat sich das BVerwG nunmehr neuerlich und ausführlich geäußert. Der Beitrag greift die zentralen BVerwG-Erwägungen auf, ordnet sie ein und bewertet sie kritisch. Zunächst jedoch führt der Beitrag ausführlich auf die Entscheidung hin.
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