Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44 b Abs. 1 SGB II (Jobcenter) werden durch den Bund und die Kommunen gemeinsam als eigenständige Dienststellen betrieben. Zu diesen Dienststellen weisen die beiden Träger, die Bundesagentur für Arbeit und die jeweilige Kommune, Arbeitnehmer und Beamte aus ihrem jeweiligen Bereich zu. Der nachstehende Aufsatz geht den Problemen nach, die sich daraus ergeben, dass die Leistungen der zugewiesenen Beschäftigten vergleichbar beurteilt und bewertet werden müssen.
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