Dienstpostenwechsel mit Fortfall einer Mitbestimmungsausnahme
Es besteht kein Anspruch auf antragsunabhängige Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung von Dienstposten auf (noch als solche tätige) Dienststellenleiter, selbst wenn sie durch die vorgesehene und nicht zur Mitbestimmung gestellte Maßnahmen künftig nicht mehr der antragsabhängigen Mitbestimmmung unterliegen.
§§ 81 Satz 1, 53 Abs. 8 LPersVG Rh.-Pf.
VG Mainz, Beschl. v. 13. 3. 2013 – 8 K 1645/12.MZ – rkr. –
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