Digitalisierung ist ein vielschichtiges Stich- und Reizwort in vielen Bereichen des Wirtschafts- und Arbeitslebens, also auch in der Personalvertretung. Dabei ergibt sich eine besondere Dynamik daraus, dass sich sowohl die technischen Möglichkeiten, Arbeitsabläufe digital zu unterstützen, ständig verändern und weiterentwickeln, und der rechtliche Rahmen der Digitalisierung sich ebenfalls entwickelt. Während aber das gesetzte Recht idealtypisch das Handeln der Menschen bestimmen, regulieren und lenken soll, erzeugt die Technik hier meist neue rechtliche Handlungsbedarfe, so dass das Recht eher bereits vorhandene Technik nachzeichnet und einzufangen versucht. Also sollen auch hier mehrere Dimensionen des Themas beleuchtet werden. Ins Auge fallen dabei besonders Digitalisierung als Arbeitsmittel des Personalrats, als Arbeitsfeld der Mitbestimmung, und als Dimension des Datenschutzes.
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