Divergenzbeschwerde: inhaltsgleiche Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze, BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 – BVerwG 6 PB 10.03 –
Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz liegt auch vor, wenn die Entscheidungen mit den einander widersprechenden Rechtssätzen zu inhaltsgleichen Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze ergangen sind.
§ 91 BlnPersVG.
§§ 72 Abs. 2 Nr. 2, 92, 92 a ArbGG.
BVerwG, Beschluss vom 28. Januar 2004 – BVerwG 6 PB 10.03 –
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