§§ 33 ff., § 93 Abs. 1 Nr. 3 HmbPersVG.
§ 5 Gesetz zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
1. Ein einzelnes Mitglied des Personalrats kann im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren Ansprüche gegen den Personalrat geltend machen.
2. § 5 des Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Regelungen aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2020 – 14 Bs 193/20.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-25 |
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