Im Jahr 2017 ist die politische und rechtliche Diskussion über die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamter durch sie betreffende Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg neu belebt worden. Der Beitrag beantwortet die Fragen, ob die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Bundesland Niedersachsen an der Höhe der Besoldung niedersächsischer Beamter gemessen werden kann oder ob die amtsangemessene Alimentation niedersächsischer Beamter deren Voraussetzung ist und inwieweit für den niedersächsischen Gesetzgeber in Hinblick auf die Amtsangemessenheit der Alimentation niedersächsischer Beamter Handlungsbedarf besteht. Es geschieht durch die Aus- und Bewertung entsprechender Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg.
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