In Brandenburg haben die Koalitionspartner SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2019 eine Novellierung des Personalvertretungsgesetzes vereinbart. Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode konnten sie das dann im April 2024 mit einem Beschluss im Landtag für ein neues Personalvertretungsgesetz umsetzen. Das Gesetz enthält umfangreiche Neuerungen. Die Wichtigsten werden im Beitrag vorgestellt. Auch um Hintergründe für die Änderungen geht es und es wird darauf eingegangen, was sich nicht geändert hat, um so für Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender das Einarbeiten und die Arbeit mit dem neuen Gesetz zu erleichtern.
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