Art. 13 Abs. 1 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BayPVG.
1. Keine Beteiligtenbefugnis des Personalrats in einem Beschlussverfahren zur (vorläufigen) Feststellung des Wahlrechts.
2. Kein aktives und passives Wahlrecht für künftige Personalratswahlen eines durch Vergleich von der Arbeitsleistung freigestellten Beschäftigten.
BayVGH, Beschl. v. 19.4.2016 – 17 PC 16.531 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2016.07.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-06-27 |
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