§ 68 Abs. 2, § 69 Abs. 2, § 75 Abs. 1 Nr. 4a, § 77 Abs. 2 Nr. 1
BPersVG a. F. § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II.
1. Die Entscheidung der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des Jobcenters, der Zuweisung einer Tätigkeit bei dem Jobcenter an Beschäftigte des kommunalen Trägers nach § 44g Abs. 1 Satz 1 SGB II zuzustimmen, wird vom personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungstatbestand der Zuweisung erfasst.
2. Die unvollständige Unterrichtung des Personalrats über die mitbestimmungspflichtige Maßnahme hat zur Folge, dass die gesetzliche Äußerungsfrist des Personalrats nicht zu laufen beginnt und die Billigungsfiktion nicht eintreten kann.
BVerwG, Beschl. v. 18.4.2023 – 5 P 15/21 –
mit Anmerkung von Prof. Dr. Timo Hebeler, abdruckt in diesem Heft ab S. 395.
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