§ 68 Abs. 2, § 69 Abs. 2 Satz 5, § 75 Abs. 1 Nr. 3, § 82 Abs. 1,
Abs. 4 BPersVG a. F.
§ 108 Abs. 2 BPersVG.
1. Zur Maßgeblichkeit von Rechtänderungen während des Rechtbeschwerdeverfahrens.
2. Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion nach § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG a. F. unter dem Gesichtspunkt der Fristunterbrechung und im Hinblick auf die Beachtlichkeit der für die Zustimmungsverweigerung geltend gemachten Gründe.
3. Zur Pflicht zur rechtzeitigen und umfassenden Unterrichtung des Personalrats durch die Dienststellenleitung nach § 68 Abs. 2 BPersVG a. F. (Redaktionelle Leitsätze aus den Entscheidungsgründen)
BVerwG, Beschl. v. 27.4.2022 – 5 P 8/20 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.01.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-01-01 |
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