Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren
Für die Entscheidung über das Begehren auf Erstattung der Anwaltskosten, die einem Beteiligten in einem abgeschlossenen Rechtsbeschwerdeverfahren entstanden sind, ist das Verwaltungsgericht erster Instanz zuständig.
§ 83 NdsPersVG.
§§ 48, 80 ArbGG.
§ 17a GVG.
BVerwG, Beschluss des 6. Senats vom 6. Februar 2009 – BVerwG 6 P 2.09 –
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