Zu den Voraussetzungen, unter denen der Personalrat vom Dienststellenleiter nach § 40 PersVG Bln Erstattung der Kosten eines Rechtsanwalts im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren verlangen kann. (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 3. März 1999 – OVG 60 PV 16.97 – PersR 1999 S. 501).
§§ 2, 29, 40, 70 Abs 1 PersVG Bln.
OVG B-Bbg., Beschl. v. 18. 4. 2013 – 60 PV 13.12 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2013.11.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-25 |
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