Die dienstliche Beurteilung spielt stets die Hauptrolle für den Beamten und sein dienstliches Fortkommen, zumindest, solange er im Staatsdienst verbleibt. Dienstliche Beurteilungen in Form von Regel- oder auch Anlassbeurteilungen sind und bleiben für die Karriere eines Beamten von grundlegender Bedeutung, da die Besetzung von Beförderungsdienststellen dem Grundsatz der Bestenauslese folgt, in deren Rahmen die vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen die primäre Erkenntnisquelle darstellen.
Das Beamtenrecht kennt jedoch ebenfalls das sog. Dienstzeugnis, welches nicht nur nach Beendigung, sondern auch während des laufenden Beamtenverhältnisses erteilt werden kann. Wie das Arbeitszeugnis für den Arbeitnehmer, ist das Dienstzeugnis für den Beamten der Nachweis und die Bewertung seiner Tätigkeit bei seinem Dienstherrn. So kommt es auch in der Praxis immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Beamten und Dienstherrn über die Erstellung, den Inhalt oder auch die Formulierung des Dienstzeugnisses auf. Der folgende Beitrag soll einen kleinen Überblick für Betroffene rund um das komplexe Thema liefern.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.