Fahrten zum Sitz der Personalvertretung bei freigestellten Mitgliedern von Personalvertretungen, BVerwG, Beschluss vom 25. November 2004 – BVerwG 6 P 6.04 –
Nach § 40 Abs. 1 NWPersVG erhalten freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen – bei gleichzei tigem Ausschluss von Trennungsentschädigung – Reise kos tenvergütung für die täglichen Fahrten zum Sitz der Personalvertretung, wenn und soweit die Fahrtstrecken größer sind als diejenigen zwischen Wohnort und Dienststelle vor der Freistellung.
§ 40 Abs. 1 NWPersVG.
BVerwG, Beschluss vom 25. November 2004 – BVerwG 6 P 6.04 –
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