In zwei Entscheidungen vom 15.5.2020, abgedruckt in diesem Heft ab S. 458 und S. 462, war das BVerwG jeweils mit der Fragestellung befasst, ob die in den streitgegenständlichen Verfahren ergangenen Beschlüsse des Personalrats rechtswidrig und darüber hinausgehend auch nichtig waren. Die Rechtsfolgen fehlerhaft ergangener Personalratsbeschlüsse sind ein Dauerthema des Personalvertretungsrechts, da es insoweit keine Gesetzesregelungen gibt und die Rechtsprechung daher nicht umhinkommt, eigene Kriterien zu entwickeln. Der Beitrag zeigt auf, dass die nunmehr ergangenen Beschlüsse die bisherige Rechtsprechung zwar einerseits grundsätzlich fortführen, andererseits aber für Einzelfragen auch Neuerungen enthalten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.12.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-25 |
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