§ 43 Abs. 1, Abs. 2 LPersVG Bln.
§ 13 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BPersVG.
§ 44d Abs. 4, § 44g, § 44h SGB II.
Die der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter nach § 44g SGB II zugewiesenen Dienstkräfte des Bezirksamts bleiben im Bezirksamt bei der Bestimmung der Anzahl der Freistellungen nach § 43 Abs. 1 LPersVG Bln außer Betracht.
OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 30.6.2020 – 60 PV 3.19 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.12.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-25 |
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