Fiktive Laufbahnnachzeichnung eines wegen Personalratstätigkeit überwiegend freigestellten Beamten
§§ 39 Abs. 5 Satz 141 Abs. 1 NPersVG.
Es bedarf in einer dienstlichen Beurteilung der fiktiven Nachzeichnung der Laufbahn, wenn das freigestellte Personalratsmitglied während des Beurteilungszeitraums zwar Dienst geleistet hat, aber im Übrigen in erheblichem Umfang freigestellt war, so dass die dienstliche Tätigkeit nicht ausreichend repräsentativ ist, um die Qualifikation des freigestellten Beamten für den gesamten Beurteilungszeitraum zu beurteilen.
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