Der Dienststellenleiter muss nicht generell die Ordnungsmäßigkeit der Beschlussfassung des Personalrates überprüfen, wohl aber, ob ein an ihn gerichtetes Schreiben den formalen Anforderungen entspricht.
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 SBG.
§ 38 Abs. 2 Satz 1, § 32 Abs. 3 Satz 2 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 18. Oktober 2007 – 1 WB 20.07 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.11.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-10-30 |
Seiten 419 - 421
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