1. Mitbestimmungspflichtige Fortbildung betrifft alle Maßnahmen, die über die erforderliche Einstellungsbefähigung hinaus Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über die bloße fehlerfreie und ordnungsgemäße Wahrnehmung der jetzigen Aufgaben hinausgehen und dem Beschäftigten eine zusätzliche Qualifikation vermitteln.
2. Ob die Vermittlung von Wissen über Gender-Mainstreaming in der Praxis unter Berücksichtigung von Diversity-Management ein Mehr an Kenntnissen mit sich bringt, ist Tatfrage im Einzelfall. (Leits. der Red.)
§§ 75 Abs. 3 Nr. 7, 76 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG.
BVerwG, Beschl. v. 16.10.2013 – 6 PB 20.13 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2014.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-02-20 |
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