Das Personalvertretungsrecht setzt der Mitbestimmung zum Teil engere Grenzen als das Betriebsverfassungsgesetz. Bei Verstaatlichungen stellt sich daher die Frage, ob geltende Betriebs- als Dienstvereinbarungen aufrecht erhalten werden können. Ist das nicht der Fall, stellt die Dienstabsprache eine Handlungsalternative dar. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall der Privatisierung. Risiken resultieren bei der Übernahme kollektiver Regelungen auch aus dem Betriebsübergangsrecht, § 613a BGB.
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