Dass die Interessenvertretung der freien Mitarbeiter sich als bestenfalls lückenhaft zeigt, mithin auch nicht wirksam und effektiv geregelt ist, beleuchtet schlaglichtartig ein Beschlussverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg, in dem die „Freienvertretung“ beim „radio berlin-brandenburg“ (rbb) eine schmerzhafte prozessuale Niederlage in einen veritablen politischen Erfolg verwandeln konnte. Der Erfolg vor Gericht erwies sich für den rbb als Pyrrhus-Sieg, weil für die politisch Verantwortlichen als zu peinlich.
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