Freizeitausgleich für beamtete Personalratsmitglieder
1. Der Anspruch eines beamteten Personalratsmitglieds auf Gewhrung von Freizeitausgleich fr Personalratsttigkeit ist ein Anspruch aus dem Beamtenverhltnis und daher im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung geltend zu machen.
2. Auch der im Wechselschichtdienst ttige Beamte hat grundstzlich eine regelmige Arbeitszeit von Montag bis Freitag. Der ihm wegen seiner Ttigkeit als Personalrat zu gewhrende Freizeitausgleich ist daher auf der Grundlage einer einheitlichen Betrachtung des Abwesenheitszeitraums whrend der Arbeitswoche zu berechnen; dies gilt auch dann, wenn er nicht an allen Wochentagen zum Dienst eingeteilt war.
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Die Personalvertretung" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.