Das BPersVG und acht Landespersonalvertretungsgesetze sehen mittlerweile Möglichkeiten vor, die Personalversammlung statt als reine „Präsenzzusammenkunft“ nunmehr zumindest auch um digitale Ausgestaltungselemente zu ergänzen. Die entsprechenden Gesetzesregelungen sind alle jüngeren Datums. Der Beitrag stellt diese Neuerungen dar und unterzieht sie außerdem einem Vergleich.
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