Im Folgenden sollen Gestaltungsspielräume des Gesetzgebers im Personalvertretungsrecht und deren Grenzen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Landesverfassungsgerichte, insbesondere des Staatsgerichtshofes Hessen, und die Auswirkungen des Föderalismusreformgesetzes sowie hinsichtlich des Reformbedarfs, den Modernisierungsprozesse innerhalb der öffentlichen Verwaltung aufgebaut haben, skizziert werden.
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