Personalvertretungen und Gewerkschaften leben vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder, wobei diese häufig mehrere Ämter auf sich vereinen. So ist eine Vielzahl der Personalvertreter zugleich in Gewerkschaften bzw. Berufsverbänden organisiert und als Kandidat einer gewerkschaftlichen Liste in den Personalrat gewählt. Nach den Personalratswahlen unterhalten die Personalvertreter zumeist einen engen Kontakt mit ihren jeweiligen Organisationen, so dass deren Themen und Ideen Einfluss auf die Arbeit der Personalvertretungen haben. Der vorliegende Aufsatz beschäftigt sich mit der Kombination dieser Ämter und den damit einhergehenden Auswirkungen sowohl auf die Wahrnehmung der personalvertretungsrechtlichen Aufgaben als auch auf die gewerkschaftliche Betätigung.
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