Der Bundesgesetzgeber hat in § 80 Abs. 1 Nr. 17 BPersVG erstmals ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der nach § 167 Abs. 2 SGB IX vorgeschriebenen Durchführung des „Betrieblichen Eingliederungsmanagements“ (BEM) begründet. Es stellt sich dabei vor allem die Frage, um welche Regelungsbereiche es sich dabei handelt und bei welchen Punkten dem Personalrat ein Mitbestimmungsrecht zukommt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2021.11.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-10-25 |
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