Am 17. Dezember 2001 haben sich das Europäische Parlament und der Rat unter Mitwirkung der Europäischen Kommission nach einem dreijährigen Gesetzgebungsverfahren im Vermittlungsausschuss auf eine gemeinsame Richtlinie (2002/14/EG) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft geeinigt. Sie ist auf der Grundlage von Art. 137 Abs. 2 EG-Vertrag im Mitentscheidungsverfahren nach Art. 251 EG-Vertrag erlassen worden und am 24. März 2002 in Kraft getreten. Sie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet und ihr Ziel ist die Festlegung eines allgemeinen Rahmens mit Mindestvorschriften für das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer von in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmen.
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