Die Kommunikation insbesondere von verbeamteten Staatsbediensteten über Chatgruppen beschäftigt nun bereits seit einigen Jahren in zunehmendem Maße Behörden wie Verwaltungsgerichte. Die Verfasser haben sich daher in der jüngeren Vergangenheit bereits mehrfach mit diesem Phänomen in der PersV auseinandergesetzt. Auch der vorliegende Beitrag behandelt vor dem Hintergrund aktueller Gerichtsentscheidungen zwei spezielle dienstrechtliche Herausforderungen aus dem Bereich der Chatgruppenthematik. Es geht dabei zum einen um die Frage, wann bei einer Chatgruppenunterhaltung von einer Kenntnisnahme der in eine Chatgruppe eingestellten Postings auszugehen ist. Zum anderen soll untersucht werden, ob bzw. ab welcher Intensitätsschwelle im Einzelfall eine dienstrechtliche Pflicht zum Entgegentreten bzw. zur Distanzierung hiervon besteht.
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