1. Im Einzelfall kann es geboten sein, dem Personalrat, der sich erstmals eine bersicht ber die Gehaltsstruktur einer Dienststelle verschaffen will, nicht nur zeitlich begrenzten Einblick in die hierfr erforderlichen Unterlagen zu gewhren, sondern ihm diese dauerhaft zu berlassen.
2. Wenn die technischen Mglichkeiten es zulassen, dass ohne nennenswerten Aufwand, etwa unter Einsatz eines Auswertungstools, in der Personalabteilung (etwa im Abrechnungssystem) bereits vorhandene Daten zusammengefhrt und zur Erstellung einer bersicht verknpft werden, kann die Dienststelle dem Einsichtsverlangen des Personalrats in eine solche bersicht nicht entgegenhalten, dass sie (noch) nicht existiere.
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