§ 84 Abs. 2 Satz 7 SGB IX i. V. m. Art. 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BayPVG verleiht der Personalvertretung kein Recht, vom Leiter einer Dienststelle ohne die Einwilligung der Betroffenen die Bekanntgabe der Namen der Personen verlangen zu können, denen ein betriebliches Eingliederungsmanagement angeboten wurde (vgl. BayVGH vom 30. 4. 2009 Az. 17 P 08. 3. 89).
§ 84 Abs. 2 SGB IX.
Art. 69 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BayPVG.
Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG.
BayVGH, Beschluss v. 12. 6. 2012 – 17 P 11. 1. 40 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2012.10.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-24 |
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