Initiativantrag zum Ausgleich bei Hebung der Arbeitsleistung
Der Hauptpersonalrat kann nicht im Wege des Initiativantrags verlangen, dass eine Mehrbelastung der Lehrkräfte, die aufgrund einer mehrjährigen schulpolitischen Entwicklung aufgetreten ist, durch Einräumung eines allgemeinen Entlastungskontingents ausgeglichen wird.
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