§ 69 Abs. 3, 4, § 70 Abs. 1 BPersVG.
1. Hat der Dienststellenleiter einen Initiativantrag des Personalrats abgelehnt, wahrt die zur Einleitung des Stufenverfahrens an die übergeordnete Dienststelle gerichtete Vorlage des Personalrats auch dann das Erfordernis der Einhaltung des Dienstweges, wenn sie nicht zunächst erst der „eigenen“ Dienststelle, sondern unmittelbar der übergeordneten Dienststelle zugeleitet wird.
2. Auch wenn der Dienststellenleiter in einer Angelegenheit eine für sich bereits als abschließend betrachtete Entscheidung getroffen hat, stellt es sich nicht als missbräuchlich dar, wenn der Personalrat in dieser Angelegenheit einen Initiativantrag stellt. Die Dienststelle des Beteiligten besteht aus einer Zentrale und elf verselbständigten Außenstellen. Zu ihren Aufgaben gehört unter anderem die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen (Bundesfernstraßenmautgesetz). Zur Durchführung dieses Kontrollauftrags werden Kontrolleure im Außendienst eingesetzt, die je nach Aufgabenstellung dem Straßenkontrolldienst (SKD) oder dem Mautkontrolldienst (MKD) angehören. Für die Kontrollfahrten benutzen die Kontrolleure Fahrzeuge der Dienststelle.
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.1.2020 – 20 A 4193/18.PVB –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.10.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7857 |
| Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
| Veröffentlicht: | 2020-09-25 |
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