§ 108 Abs. 2 BPersVG.
§ 72a Abs. 3 Satz 2, § 92a Satz 2 ArbGG.
§ 6b, § 44b, § 50 Abs. 3 Satz 1 SGB II.
Die dem Gericht zur Prüfung gestellte Frage, ob die Geschäftsführerin bzw. der Geschäftsführer einer gemeinsamen Einrichtung i. S. v. § 44b, § 6b SGB II befugt ist, in Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Mindestanforderungen über die Ausstattung von Arbeitsplätzen zur Bearbeitung von E-Akten mit Monitoren einer bestimmten Größe zu entscheiden, hat keine grundsätzliche Bedeutung, so dass die darauf gerichtete Beschwerde des Antragstellers keinen Erfolg hat.
(Redaktioneller Leitsatz aus den Entscheidungsgründen)
BVerwG, Beschl. v. 14.11.2022 – 5 PB 1.22 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2023.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-21 |
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