Dürfen Beamte generell streiken oder dürfen zumindest solche Beamte streiken, die vornehmlich im Leistungs-, aber nicht im Eingriffsbereich des Staates eingesetzt sind?
Der Beitrag untersucht, inwieweit das Streikverbot für Beamte, das durch die Rechtsprechung des BVerfG für die Rechtspraxis in Stein gemeißelt schien, zukünftig nochmals neu zu diskutieren sein könnte. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen EGMR-Verfahrens.
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