1. Die Absenkung des Freistellungskontingents für Lehrerpersonalräte durch § 85 Abs. 5 Satz 2 LPVG NRW Fassung 2007 ist – jedenfalls bei summarischer Prüfung im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung – nicht verfassungswidrig.
2. Zur Würdigung rechtsgutachterlicher Äußerungen, die sich ein Beteiligter zu Eigen macht.
§ 85 Abs. 5 Satz 2 PersVG NW.
VG Arnsberg, Beschluss vom 17. 11. 2008 – 20 L 724/08.PVL –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2009.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-04-30 |
Seiten 190 - 192
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