Der Personalrat kann nicht vorab seinen Vorsitzenden bevollmächtigen, je nach dem Ergebnis einer Beratung durch einen Rechtsanwalt, diesen ein Mandat zu erteilen und mit der Einleitung eines gerichtlichen Beschlussverfahrens zu beauftragen, ohne sich vorher nochmals über das Beratungsergebnis informieren zu lassen und nochmals endgültig abzustimmen.
Art. 32, 37 Bay PersVG.
VG Ansbach, Beschl. v. 21. August 2007 – AN 8 P 07.00905 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2008.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-01-30 |
Seiten 62 - 63
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