Keine Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge für Einsatz als Ordner bei einem Warnstreik
Ein Beamter, der Mitglied einer Gewerkschaft ist, hat keinen Anspruch auf Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Dienstbezüge für einen Einsatz als Ordner bei einer Demonstration, die der Unterstützung eines Warnstreiks seiner Gewerkschaft anlässlich von Tarifverhandlungen gegen seinen Dienstherrn dient. Dem steht das geltende beamtenrechtliche Streikverbot entgegen.
Art. 33 Abs. 5 GG.
Art. 11 EMRK.
§ 106 Abs. 4 HBG a. F.
§ 69 Abs. 3 HBG n.
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